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Anfrage

Angaben nach dem Data Act für INGOS MAIL

Über diese Seite

Diese Seite enthält die Angaben nach Art. 28 der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) für INGOS MAIL. Sie wird aktuell gehalten. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für INGOS MAIL und das Register zur Datenübertragbarkeit.

Anbieter

INGOS GmbH, Gewerbepark 2, 94547 Iggensbach, Deutschland. Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Deggendorf unter HRB 1784.

INGOS ist selbst Betreiber der Plattform von INGOS MAIL.

Gerichtsbarkeit der IKT-Infrastruktur

INGOS MAIL wird auf einer von INGOS betriebenen Serverinfrastruktur in Deutschland erbracht. E-Mails, Kalender, Kontakte und sonstige Postfachinhalte werden dort gespeichert.

Die Infrastruktur und ihr Betrieb unterliegen damit dem Recht der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland.

Technische Maßnahmen

  • Speicherung der Postfachinhalte auf der von INGOS betriebenen Infrastruktur in Deutschland
  • verschlüsselte Übertragung zwischen Endgeräten und INGOS MAIL, aktuell mit TLS 1.3; veraltete Protokollversionen werden abgelehnt
  • Informationssicherheitsmanagementsystem mit technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, laufend an die Bedrohungslage angepasst
  • protokollierte administrative Zugriffe: Zugriff auf Postfachinhalte nur, soweit es für die Leistung erforderlich ist oder der Kunde es anweist

Organisatorische Maßnahmen

  • Keine Übermittlung an Dritte, außer zur Zustellung von E-Mails an Empfänger außerhalb von INGOS MAIL, für den Sicherheitsdienst nach § 9.2 der Bedingungen oder wenn der Kunde Dienste Dritter selbst aktiviert.
  • Der Sicherheitsdienst nach § 9.2 erhält nur automatisiert abgeleitete Kennwerte und die IP-Adresse des einliefernden Servers, nie die Nachricht in lesbarer Form. Er ist im Auftragsverarbeitungsvertrag als Unterauftragsverarbeiter mit dem Ort der Verarbeitung benannt.
  • INGOS verkauft keine Kundendaten und wertet sie nicht zu eigenen Zwecken aus.
  • Die Beschäftigten von INGOS sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.

Vertragliche Maßnahmen

  • Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO mit Benennung der Unterauftragsverarbeiter
  • Vertraulichkeitsverpflichtung in § 21.2 der Bedingungen
  • Rechtswahl: ausschließlich deutsches Recht, Gerichtsstand in Deutschland

Behördliche Anfragen

INGOS gibt Kundendaten an Behörden nur heraus, wenn eine rechtlich verbindliche Anordnung nach dem Recht der Europäischen Union oder Deutschlands vorliegt. Ersuchen von Behörden aus Drittstaaten prüft INGOS auf ihre Vereinbarkeit mit diesem Recht. Soweit rechtlich zulässig, informiert INGOS den betroffenen Kunden vorab.

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Veröffentlichungsdatum: 30. Oktober 2026