Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Dienstleistungen von INGOS GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Schulz, Hengersberg mit natürlichen oder juristischen Personen, die bei Abschluss dieses Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln (Unternehmer i.S.d. § 14 Abs. 1 BGB). INGOS GmbH (fortan bezeichnet als: INGOS) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Stammkapital von 26.000,00 € und eingetragen unter der Handelsregisternummer B1784 mit Sitz in 94491 Hengersberg. Der im Angebot / Auftrag / Vertrag genannte Kunde sichert zu, dass dieser genannte Ansprechpartner zur Vertretung des Kunden im Außenverhältnis berechtigt ist und insbesondere berechtigt ist, alle notwendigen Handlungen und Entscheidungen vorzunehmen, alle Tätigkeiten anzuweisen und rechtsverbindlichen Erklärungen im Außenverhältnis insbesondere gegenüber INGOS und ihren Erfüllungsgehilfen vorzu-nehmen, die für eine ordnungsgemäße zeitnahe und technisch einwandfreie Vertragsabwicklung erforderlich sind. Jede Änderung in den Zuständigkeits- und Vertretungsverhältnissen ist vom Kunden gegenüber INGOS umgehend anzuzeigen. INGOS darf bis auf ausdrückliche und formgerechte persönliche Mitteilung durch den Kunden darauf vertrauen, dass der Ansprechpartner zu den hier aufgeführten vertragsrelevanten Erklärungen, Tätigkeiten und Anweisungen berechtigt ist und diese mit Wirkung nach außen hin vornehmen kann. INGOS darf darauf vertrauen, dass der Ansprechpartner bis auf ausdrückliche und formgerechte persönliche Mitteilung durch den Kunden empfangs- und zustellungsbevollmächtigt ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Geltungsbereich
- Vertragszweck
- Geltungsumfang
- Leistungen und Weisungen des Kunden
- Leistungen von INGOS
- Verpflichtung zum Datengeheimnis, Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Haftung
- Laufzeit
- Reaktionszeiten
- Haftungsfreistellung
- Schlussbestimmungen
Der Zweck dieses Vertrages besteht darin, die Bedingungen und Verantwortlichkeiten für die Erbringung von Service- und Supportleistungen durch INGOS im Bereich der IT-Services festzulegen. Dies umfasst alle IT-Dienstleistungen, die INGOS für den Kunden erbringt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die Unterstützung bei der Installation von Software, Konfigurationen und dem Betrieb von Software, die Unterstützung bei Drittanbietersoftware, sowie die Durchführung von Neuinstallationen und IT-Support, sowie Beratungsleistungen im Bereich der IT-Sicherheit und des Datenschutzes.
Darüber hinaus regelt der Vertrag die Vertraulichkeit und den sicheren Umgang mit den Daten des Kunden, einschließlich der Verpflichtung zur Einhaltung des Datengeheimnisses und der Auftragsverarbeitung gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO. INGOS verpflichtet sich, die Weisungen des Kunden zu befolgen und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz der verarbeiteten Daten zu gewährleisten.
Ziel dieses Vertrages ist es, dem Kunden umfassende IT-Services zu bieten, die eine fachgerechte und zuverlässige Unterstützung der gesamten IT-Infrastruktur sicherstellen, und gleichzeitig den Schutz der sensiblen Daten und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zu garantieren.
Die AGB des Kunden werden nicht anerkannt. Sie werden nicht Vertragsbestandteil. Vertragsbestandteil werden außerdem die Nutzungsbedingungen (Terms of Service) sowie die INGOS Datenschutzerklärung. Zu dem gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 28, den INGOS dem Kunden vor Inanspruchnahme der Services zur Verfügung gestellt.
INGOS erbringt die Service- und Supportleistungen gemäß den Weisungen des Kunden. Diese Supportanfragen werden über das Supportsystem von INGOS (support@ingos.com) in schriftlicher Form eingereicht. Werden Supportanfragen telefonisch angefragt, schickt der Kunde zusätzlich eine schriftliche Anfrage an support@ingos.com
Weisungsberechtigt sind ausschließlich die Personen, die der Kunde INGOS als solche mitgeteilt hat.
Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Informationen, Anweisungen und Materialien, die für die Erbringung der Leistungen notwendig sind, rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stehen.
Der Kunde hat für eine regelmäßige Datensicherung zu sorgen und diese zu testen. INGOS haftet nicht für etwaige Datenverluste, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung von INGOS stehen.
INGOS übernimmt keine Verantwortung für Fehler oder Schäden, die durch unvollständige oder fehlerhafte Anweisungen des Kunden verursacht werden. INGOS übernimmt keine Gewähr für Mängel, die auf eigenmächtige Veränderungen durch den Kunden, sein Personal oder sonstige Dritte zurückzuführen sind, oder nicht rechtzeitig angezeigt wurden. Für den Fall, dass INGOS die Mangelbehebung übernimmt, fallen für den Kunden Kosten nach dem aktuellen INGOS Dienstleistungskatalog an.
INGOS bietet dem Kunden Unterstützung bei der Installation und dem Support von Softwareprodukten, die von Drittanbietern stammen. Die Verantwortung für die rechtzeitige Bereitstellung und Lizenzierung der Drittanbieter-Software liegt ausschließlich beim Kunden. INGOS unterstützt den Kunden nach besten Kräften bei der Installation, Konfiguration und Fehlerbehebung, jedoch ohne die Gewähr für die vollständige Funktionsfähigkeit der Software im spezifischen IT-Umfeld des Kunden zu übernehmen.
Es handelt sich bei den Installations- und Supportleistungen um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmter Erfolg, wie das fehlerfreie Funktionieren der Software oder die vollständige Beseitigung aller Probleme, wird nicht geschuldet.
INGOS haftet nicht für Mängel oder Funktionsstörungen, die auf Fehler in der Drittanbieter-Software selbst oder auf Inkompatibilitäten zwischen der Drittanbieter-Software und der vorhandenen IT-Infrastruktur des Kunden zurückzuführen sind. Soweit erforderlich, wird INGOS dem Kunden Unterstützung bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Drittanbieter leisten, jedoch ohne eigene Haftung für die Drittanbieter-Software zu übernehmen. Der Kunde ist für die Einhaltung der Lizenzbestimmungen und vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Drittanbieter verantwortlich. INGOS übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Lizenzbestimmungen durch den Kunden.
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Aufwand, sofern nicht anders vereinbart. Support für Drittanbieter-Software wird zu den im Angebot, Vertrag INGOS Dienstleistungskatalog festgelegten Stundensätzen oder Pauschalen erbracht.
Die Software, die der Kunde durch INGOS bezieht (Software-Lizenzen, Software-as-a-Service), wird dem Kunden auf Grundlage der jeweils gültigen AGBs bereitgestellt. INGOS übernimmt keine Haftung für Mängel, die auf Fehler in der bezogenen Software selbst zurückzuführen sind, sofern diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Die bezogene Software wird dem Kunden im Rahmen eines monatlichen Nutzungsentgelts, oder im Rahmen eines Softwarekaufs zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die Software in der vorgesehenen Umgebung einwandfrei funktioniert. INGOS haftet nicht für Ausfälle oder Inkompatibilitäten, die durch die IT-Umgebung des Kunden oder durch die Nutzung der Software außerhalb der vertraglich vereinbarten Bedingungen entstehen.
Supportleistungen für die bezogene Software sind nicht im monatlichen Nutzungsentgelt, einmaligen Kaufsumme der jeweiligen Software enthalten. Diese werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt, basierend auf den im Angebot oder Vertrag festgelegten Stundensätzen oder Pauschalen. Ein kostenfreier Support ist nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Es handelt sich bei den Installations- und Supportleistungen um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmter Erfolg, wie das fehlerfreie Funktionieren der Software oder die vollständige Beseitigung aller Probleme, wird nicht geschuldet.
INGOS erbringt Beratungsleistungen nach dem Stand der Technik und auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen und Daten. Sofern im Rahmen der Beratungsleistungen Software oder Technologien von Drittanbietern einbezogen werden, gelten zusätzlich die Nutzungs- und Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareherstellers.
INGOS übernimmt keine Haftung für Mängel oder Fehler, die auf die Drittanbieter-Software zurückzuführen sind. Die Beratungsleistungen von INGOS stellen eine Unterstützung des Kunden bei der Entscheidungsfindung dar, ersetzen jedoch nicht die eigenverantwortliche Entscheidung des Kunden. Es handelt sich um einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, bei dem kein bestimmter Erfolg geschuldet wird.
Sofern im Rahmen der Beratungsleistungen Empfehlungen oder Vorschläge unterbreitet werden, ist der Kunde für deren Umsetzung selbst verantwortlich. INGOS haftet nicht für Schäden, die aus der Nichtbefolgung der Beratung oder aus einer fehlerhaften Umsetzung durch den Kunden entstehen.
Beratungsleistungen werden nach Aufwand abgerechnet, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine Pauschalvergütung vereinbart. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der im Angebot oder Vertrag festgelegten Stundensätze und Kosten.
INGOS verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung erhaltenen oder verarbeiteten Daten des Kunden streng vertraulich zu behandeln und nur zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen zu verwenden.
Die Verpflichtung zum Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung der vertraglichen Beziehung fort.
INGOS berücksichtigt die Schutzziele der IT-Sicherheit wie Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der Systeme und Dienste sowie deren Belastbarkeit in Bezug auf Art, Umfang, Umstände und Zweck der Verarbeitungen, derart, dass durch geeignete technische und organisatorische Abhilfemaßnahmen ein angemessenes Niveau an Datensicherheit gewährleistet wird.
Im Rahmen in diesem Vertrag beschriebenen Leistungen verarbeitet INGOS personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Auftrag des Kunden und gemäß dessen Weisungen. Zwecke der Verarbeitung, Art der personenbezogenen Daten finden sich ausführlich beschrieben im Auftragsverarbeitungsvertrag (Vertragsbestandteil INGOS Remote).
Die Parteien schließen hierzu eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab, die den genauen Umfang und die Bedingungen der Datenverarbeitung regelt.
INGOS haftet für Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von INGOS, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Die gesetzliche Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
Für einfache Fahrlässigkeit haftet INGOS nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt wurden. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, höchstens jedoch auf eine Schadenssumme von maximal 10.000 Euro. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
INGOS haftet nicht für Schäden, die durch Drittanbietersoftware oder Software auch wenn diese von INGOS angeboten oder mit der Marke INGOS gebrandet ist, verursacht werden. Auch haftet INGOS nicht für unsachgemäße Anweisungen des Kunden.
INGOS haftet nicht für den Verlust von Daten. Der Kunde ist für regelmäßige Backups und den Test dieser selbst verantwortlich.
Leistungen werden ohne feste Vertragslaufzeit erbracht, sofern nicht ausdrücklich ein Wartungsvertrag oder eine andere spezielle Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen wurde. Ist ein Wartungsvertrag zwischen den Parteien vereinbart, so können beide Parteien den Vertrag zum mit einer Frist von 1 Monat kündigen, wobei die Vertragslaufzeit 12 Monate beträgt.
INGOS ist bemüht, dem Kunden im Rahmen der erbrachten IT-Serviceleistungen oder Beratungsleistungen zeitnah zu helfen, jedoch besteht keine Verpflichtung zur Einhaltung bestimmter Reaktionszeiten. Die Bearbeitung von Anfragen und Problemen erfolgt nach Verfügbarkeit und Prioritätensetzung durch INGOS.
Feste Reaktionszeiten werden nur im Rahmen eines monatlich gewählten Wartungsvertrags angeboten, in dem diese klar geregelt sind.
Der Kunde stellt INGOS von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vertragswidrigen oder rechtswidrigen Nutzung der durch INGOS erbrachten Leistungen durch den Kunden entstehen. Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen der Verletzung von Urheberrechten, Datenschutzvorschriften oder sonstigen Schutzrechten. Die Haftungsfreistellung gilt auch für alle Schäden und angemessenen Kosten, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung, die INGOS durch solche Ansprüche entstehen.
INGOS garantiert, dass es angemessene Fähigkeiten und Sorgfalt bei der Bereitstellung der Leistungen einsetzt. Dienstleistungen wer-den professionell von qualifiziertem Personal erbracht.
INGOS behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder anzupassen. Änderungen der AGB werden dem Kunden rechtzeitig per E-Mail mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der E-Mail der Änderung zu widersprechen. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Widerspruch, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Widerspricht der Kunde der Änderung innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der E-Mail, ist INGOS berechtigt, diesen Vertrag nach Maßgabe des Vertrages ordentlich zu kündigen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, sich fortlaufend über Änderungen der AGB von INGOS zu informieren und die mitgeteilten Änderungen zur Kenntnis zu nehmen.
Vertraulichkeit
Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung des Vertrages fort. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen:
- (a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrages nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
- (b) die bei Abschluss des Vertrages öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrages beruht;
- (c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor Geheimhaltungsverpflichtungen auferlegt wurden, die denen dieses Vertrages entsprechen. Weiterhin werden vertrauliche Informationen nur denjenigen Mitarbeitern zugänglich gemacht, die diese für die Durchführung des Vertrages kennen müssen, und diese Mitarbeiter sind auch nach ihrem Ausscheiden zur Geheimhaltung zu verpflichten. Jeder schuldhafte Verstoß gegen die Vertraulichkeitsverpflichtungen zieht eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 € nach sich. Weitergehende Ansprüche der Parteien bleiben unberührt.
Übertragbarkeit
Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von INGOS auf Dritte übertragen. INGOS ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte zu übertragen (Vertragsübernahme). In diesem Falle hat der Kunde das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Regensburg. INGOS ist des Weiteren berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von INGOS auf der Grundlage dieses Vertrages abgeschlossenen Geschäfte und daraus folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).
Geistiges Eigentum
Der Kunde bestätigt, dass INGOS oder Dritte alle Rechte, Ansprüche und Anrechte auf und an den Services und allen damit verbundenen Unterlagen und Services besitzen, insbesondere alle Urheberrechte, Patente, Geschäftsgeheimnisse und anderen Rechte an geistigem Eigentum weltweit, am Original und allen Kopien, Teilen, Auszügen, Auswahlen, Anordnungen, Adaptionen, Zusammenstellungen und jeglichen Ableitungen der Services oder Inhalte, die zusammen mit den Services bereitgestellt werden. Dazu zählen auch alle Funktionen, Upgrades, Versionen, Verbesserungen, Bug-Fixes, Workarounds, Patches, Updates und jegliche damit verbundene Dokumentation und Produktverpackung. Alle Rechte an den INGOS IaaS sind INGOS vorbehalten.
Andere Schutzrechte
Alle Marken sind Eigentum ihrer jeweiligen Besitzer.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Sollte in diesen spezielleren AGB etwas nicht geregelt sein, so ist zunächst auf die allgemeinen AGB von INGOS zur Lückenfüllung zurückzugreifen.